AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DB Carsharing
- § 1 Gegenstand
- § 2 Fahrtberechtigung
- § 3 Elektronischer Schlüssel (Kundenkarte)
- § 4 Buchungspflicht
- § 5 Nutzungsdauer
- § 6 Stornierungen
- § 7 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
- § 8 Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis
- § 9 Benutzung der Fahrzeuge
- § 10 Haftung des Providers
- § 11 Haftung des Kunden
- § 12 Versicherung
- § 13 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht
- § 14 Rückgabe der Fahrzeuge
- § 15 Verspätungen
- § 16 Technikereinsatz
- § 17 Quernutzung
- § 18 Entgelte, Zahlungsbedingungen
- § 19 Aufrechnung, Einwendungsausschluss
- § 20 Vertragsänderungen
- § 21 Kündigung
- § 22 Datenschutz
- § 23 SCHUFA-Klausel
- § 24 Vertragswidriges Verhalten
- § 25 Sonstige Bestimmungen
§ 1 Gegenstand
Die DB Rent GmbH („Anbieter“) vermietet registrierten Kunden („Kunden“) bei bestehender Verfügbarkeit Kraftfahrzeuge zur kurzzeitigen Nutzung („Kurzzeit-miete“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrie-rung (Abschluss des Kundenvertrages) und die Kurzzeitmiete der Produkte Flinkster, Carsharing der Bahn und CarPool. Für diese Produkte gelten jeweils unterschiedliche Preis- und Gebührenlisten. Durch den Abschluss des Kunden-vertrages erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf die Kurzzeitmiete zu den zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Preis- und Gebührenlisten bzw. der gültigen Kilometerpauschale. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Gebühren zum Zeitpunkt der Buchung (siehe § 18 dieser AGB).
§ 2 Fahrtberechtigung
Fahrtberechtigt sind Personen, die einen Kundenvertrag mit dem Anbieter abge-schlossen haben (Kunde) und weitere vom Kunden angemeldete Personen (Tarif-partner). Buchungen über den Kundenaccount von Tarifpartnern erfolgen aus-schließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden. Ist der Kunde eine juristische Person, kann er Personen benennen (Beauftragte), die in seinem Namen und auf seine Rechnung fahrtberechtigt sind. Das Fahrzeug darf ebenfalls mit Zustimmung und in Anwesenheit des Kunden im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Fahrtberechtigten die Regelungen dieser AGB beachten und bei Fahrten fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberech-tigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug gelenkt hat (z. B. bei Bußgeldbescheiden).
Für unter 25jährige Fahrtberechtigte gibt es Buchungsbeschränkungen, so dass dieser Kundenkreis ausschließlich auf das Fahrzeugangebot der Klassen Flinkster, Klasse 0, Miniklasse Transporter I und Transporter II zugreifen kann.
§ 3 Kundenkarte
Jeder Kunde erhält eine Kundenkarte für den Zugang zu Fahrzeugen mit eingebau-ter Zugangstechnik. Eine Weitergabe der Kundenkarte und/oder der PIN an nicht fahrtberechtigte Personen ist nicht gestattet. Der Verlust der Kundenkarte ist stets unverzüglich anzuzeigen. Widrigenfalls haftet der Kunde für alle durch den Verlust oder die Weitergabe der Kundenkarte und/oder PIN verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. In jedem Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Kunden-karte unverzüglich dem Anbieter zurückzugeben. Im Falle des Verlustes oder nicht erfolgter Rückgabe wird dem Kunden eine Aufwands- und Kostenpauschale gemäß Gebührenliste berechnet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt es vorbe-halten, Ersatz seines konkret eingetretenen Schadens zu verlangen. Werden dem Kunden weitere Zugangsmedien übergeben, findet diese Regelung sinngemäß Anwendung. Sollten Fahrzeuge ohne eingebaute Zugangstechnik bereitgestellt werden, erhält der Kunde den Fahrzeugschlüssel bei der Fahrzeugübernahme vom Anbieter. Der Fahrzeugschlüssel ist dem Anbieter bei Fahrzeugrückgabe wieder auszuhändigen.
§ 4 Buchungspflicht
Der Kunde verpflichtet sich vor jeder Nutzung eines Fahrzeuges, dieses unter Angabe des Nutzungszeitraumes beim Anbieter zu buchen. Evtl. vorliegende Buchungsbeschränkungen sind zu beachten. Der Kunde hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Fahrzeug. Der Anbieter ist berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur gebuchten Fahrzeugklasse bereitzustellen. Für die Internet-Buchung angezeigte Fahrzeugmodelle sind Beispiele und können vom bereitgestellten Fahrzeug abweichen. Für den telefonischen Buchungsservice wird ein Entgelt gemäß Gebührenliste erhoben.
Der Anbieter kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Voraus-zahlungen auf den Mietpreis durch den Kunden abhängig machen.
§ 5 Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer umfasst den Buchungszeitraum. Der Buchungszeitraum beginnt/endet jeweils zur vollen Viertelstunde (Beispiel: 14:00 Uhr, 14:15 Uhr, 14:30 Uhr, 14:45 Uhr, 15:00 Uhr). Er umfasst mindestens eine Stunde und kann nur jeweils um volle halbe Stunden verlängert werden.
§ 6 Stornierungen
Kann ein Kunde das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. Die Stornierung einer Buchung ist für den Kunden kostenfrei, wenn sie mindestens 24 Stunden vor Beginn der vorgesehenen Nutzung erfolgt. In allen anderen Fällen ist der Anbieter berechtigt, Stornokosten in Höhe von 50 % des Nutzungsentgelts gemäß gültiger Preisliste, jedoch maximal den Preis für einen Nutzungstag, zu erheben, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Anbieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt. Der Anbieter informiert den Kunden, wenn die gebuchte Fahrzeugklasse nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Kunde kann dann die Buchung kostenfrei stornieren oder im Rahmen der Verfügbarkeit auf eine andere Fahrzugklasse um-buchen.
§ 7 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden zu überprüfen und mit der im Auto befindlichen Schadensliste abzugleichen. Festgestellte Mängel/Schäden sind dem Anbieter vor Fahrtantritt telefonisch zu melden.
§ 8 Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis
Der Kunde verpflichtet sich, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis mitzufüh-ren. Die Fahrtberechtigung gem. § 2 dieser AGB ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen gebunden. Sie erlischt im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis unmittel-bar. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vom Wegfall oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
§ 9 Benutzung der Fahrzeuge
Der Kunde hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu be-nutzen, sowie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen. Das Fahr-zeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Rauchen in den Fahrzeugen ist generell nicht gestattet. Die Station ist pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durch-fahrt zu verschließen.
Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Kunden, werden Reinigungskosten in Höhe des Aufwands oder pauschal gemäß Gebührenliste berechnet, sofern der Kunde keine geringeren Reinigungskosten nachweist. Als verschmutzt im vorste-henden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn es Flecken, Abfall, Grün-schnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch Transport von Tieren oder ähnliches aufweist.
Jedes Fahrzeug ist mit einer Tankkarte ausgestattet. Das Fehlen der Tankkarte ist bei Buchungsbeginn zu melden. Der Kunde verpflichtet sich, die Tankkarte ausschließlich zur Betankung und Reinigung des gemieteten Fahrzeugs zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben, muss das Fahrzeug mit mindestens zu einem Viertel gefüllten Tank abgestellt werden. Die Benutzung ist nur inner-halb Europas gestattet und Auslandsfahrten sind dem Anbieter anzuzeigen. Es ist untersagt, das Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung, zu motorsport-lichen Übungen, zu Testzwecken oder zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu benutzen und/oder nicht berechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen.
§ 10 Haftung des Anbieters
Die Haftung des Anbieters, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs-gehilfen beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug geschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Anbieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie eine etwaige Haftung des Anbieters nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern er das Fahrzeug beschä-digt, entwendet oder seine Pflichten aus dem Kundenvertrag verletzt hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Hat der Kunde seine Haftung aus Unfällen, für Schäden des Anbieters durch Vereinbarung gesonderter Versicherungsleistungen ausgeschlossen und/oder beschränkt, bleibt seine Haftung in allen Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie in den Fällen bestehen, die zum Entzug des Versicherungs-schutzes wegen eines Fehlverhaltens des Kunden führen. Der Kunde haftet für von ihm zu vertretene Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten. Die Kosten des Anbieters für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten trägt der Kunde. Sofern der Kunde dem Anbieter keinen geringeren Bearbeitungsaufwand nachweist, kann der Anbieter von einer konkreten Berechnung absehen und eine Pauschalgebühr gemäß Gebührenliste erheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die Änderung seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Anschriftenermittlungen kann der Anbieter dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert mit 15,- EUR in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist.
§ 12 Versicherung
Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die jeweiligen Selbstbeteiligungen und die Möglichkeit der Inanspruchnahme weiteren Versicherungsschutzes durch den Kunden ergeben sich aus der gültigen Preisliste. Die Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall gilt nur, wenn dieser vor Fahrtantritt gebucht wurde und ein eventueller Zweitfahrer bei der Buchung angeben wurde. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig.
§ 13 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der Kunde verpflichtet immer dann die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder frem-des Eigentum, außer dem Mietwagen, zu Schaden kam. Bei Schadenereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde ein Schuldanerkenntnis erst nach vorheriger Zustimmung des Anbieters abgeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter zunächst unverzüglich telefonisch über Schadenereignisse zu informieren und den Anbieter nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten voll-ständig und sorgfältig zu unterrichten. Ereignet sich der Schaden im Inland, ohne dass der Kunde bzw. sein Beauftragter hierbei verletzt wurden, hat die schriftliche Unterrichtung spätestens zwei Tage nach dem Schadensereignis, ansonsten innerhalb von 14 Tagen nach dem Schadensereignis zu erfolgen.
Der Anbieter kann dem Kunden für den mit der Schadensabwicklung verbun-denen Aufwand bei einem vom Kunden teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale gemäß aktueller Gebührenliste berechnen, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesent-lich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 14 Rückgabe der Fahrzeuge
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Nutzungs-dauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug mit allen übergebenen Papieren ordnungsgemäß geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet, Lichter ausgeschaltet) und der Fahrzeugschlüssel am vorgeschriebenen Ort deponiert wurde. Sofern nicht gesondert gestattet, muss das Fahrzeug am Anmietort zurückgegeben werden. Unabhängig von den vereinbarten Nutzungsentgelten können diese bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs an den Anbieter berechnet werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle einer Verletzung der Rückgabepflicht des Kunden ist dem Anbieter vorbehalten. Sofern die Fahrzeuge mit GPS-Ortung ausgestattet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Ortung der Position des jeweiligen Fahrzeuges und die Nutzungsdauer wird automatisch auf die nächste volle Viertelstunde abgerundet. Ist die Nutzungsdauer kürzer als der Buchungszeitraum, erfolgt die Berechnung des nicht genutzten Buchungszeitraums gem. § 6.
§ 15 Verspätungen
Kann der Kunde den in der Buchung bekannt gegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rück-gabezeitpunktes verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Kunden nicht eingehalten werden, ist der Anbieter berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit in Rechnung zu stellen. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs kann der Anbieter darüber hinaus anstelle des ihm konkret entstandenen Schadens eine von der Verspätungsdauer abhängige Schadenspauschale gemäß Gebührenliste erheben, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 16 Technikereinsatz
Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik oder durch Nichteinhalten der Regeln (insbesondere bei unzureichender Betankung, Anlassen eines Stromverbrauchers, mehrmalige Eingabe einer falschen PIN), so werden dem Kunden Kosten gemäß Gebührenliste und Aufwand in Rechnung gestellt, sofern der Kunde keinen gerin-geren Aufwand nachweist.
§ 17 Quernutzung
Der Kunde ist berechtigt, über seinen Kundenaccount auch Fahrzeuge von Kooperationspartnern des Anbieters zu der für das jeweilige Produkt gültigen Preisliste (siehe § 1 dieser AGB) zu buchen. Vertragspartner des Kunden bleibt in diesem Fall der Anbieter. Für die Nutzung solcher Fahrzeuge gelten diese AGB.
§ 18 Entgelte, Zahlungsbedingungen
Dem Kunden werden Verwaltungs- bzw. Aufnahmeentgelte, Entgelte zur Nutzung der Fahrzeuge durch eigene Fahrten und Fahrten der Tarifpartner und Beauftragten, sowie Servicegebühren gemäß gültiger Preis- und Gebührenliste in Rechnung gestellt, wobei die Abbuchung in der Regel monatlich erfolgt. Änderun-gen der Preis- und Gebührenliste erfolgen nach sorgfältiger Prüfung der wirt-schaftlichen Lage, z.B. Ölpreise, Unterhalts- und Beschaffungskosten, etc. Die Änderung wird dem Kunden mindestens ein Quartal vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Der Kraftstoffpreis wird pauschal über die gefahrenen Kilometer abgerechnet (Kilometerpauschale). Zur Kalkulation wird unter anderem ein Durchschnitts-verbrauch eines in der jeweiligen Fahrzeugklasse typischen Fahrzeuges zugrunde gelegt. Die jeweils aktuelle Kilometerpauschale wird im Internet veröffentlicht. Ab einen Preis von 1,60 Euro je Liter Super und weiteren Erhöhungen um 0,15 Euro, steigt die Kilometerpauschale je um 1 Cent. Die Anpassungen finden immer zum 1. des folgenden Monats statt und werden im Internet und auf den Rechnungen angekündigt.
Für die Abrechnung der Fahrten gelten die sich aus der Buchung ergebende Nutzungsdauer und die vom Bordcomputer ermittelte Wegstrecke als verbindlich. Die dem Kunden übermittelte Rechnung des Anbieters ist innerhalb 1 Woche ab Rechnungserhalt fällig und zahlbar. Nach Verzugseintritt haftet er für Bearbei-tungskosten und Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Anbieters bleibt hiervon unberührt. Wünscht der Kunde den Versand der Rechnung per Post, so wird ein Serviceentgelt gemäß gültiger Gebührenliste berechnet. Der Versand per E-Mail ist kostenfrei. Die Gültigkeit von gewährten Fahrtguthaben beträgt jeweils 12 Monate, sofern keine kürzere Laufzeit bei Einrichtung des Guthabens mitgeteilt wurde.
Der Anbieter wird das berechnete Entgelt mittels Lastschrift frühestens nach 5 Werktagen einziehen, wenn der Kunde eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat. Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst wird, kann der Anbieter dies dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschal gemäß Gebührenliste in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Für Zahlungen per Überweisung oder Kreditkarte kann der Anbieter ein Ser-viceentgelt gemäß Gebührenliste berechnen. Der Anbieter kann seine Ansprüche jederzeit an Dritte abtreten (Inkassodienst).
§ 19 Aufrechnung, Einwendungsausschluss
Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
§ 20 Vertragsänderungen
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben und im Internet veröffentlicht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der Anbieter bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an den Anbieter abgesendet werden.
§ 21 Kündigung, Sperrung
Der Kundenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekün-digt werden. Wurde bei besonderen Tarifen eine Mindestlaufzeit vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung für beide Parteien erstmals mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende dieser Mindestlaufzeit möglich. Das Recht zur außerordent-lichen Kündigung des Kundenvertrages bleibt den Parteien vorbehalten. Bei Tarifen mit Mindestlaufzeit steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung auch bei Änderungen der Preis- und Gebührenliste zu, worüber der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung informieren wird.
Anstelle einer außerordentlichen Kündigung ist der Anbieter auch berechtigt, den Kunden aus wichtigen Gründen für bestimmte Zeit für Anmietungen zu sperren. Dies gilt insbesondere, solange nicht unerhebliche Forderungen des Anbieters aus früheren Vermietungen noch nicht ausgeglichen wurden, bei mangelnder Mithilfe bei der Klärung von Schadensfällen oder bei wiederholten Verstößen des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten (siehe §24 dieser AGB). Der Anbieter informiert den Kunden schriftlich über die Dauer und den Grund der Sperrung.
§ 22 Datenschutz
Der Anbieter ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen die Straßen-verkehrsordnung werden die personenbezogenen Daten des Kunden im notwendi-gen Umfang (Name, Anschrift) an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt. Der Anbieter verpflichtet sich, Daten des Kunden nicht an Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung weiterzugeben. Eine Weitergabe von Daten in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke ist gestattet. Im Rahmen der Teilnahme von DB Rent als Sammelpartner am "bahn.bonus-Programm" der Bahn übermittelt DB Rent regelmäßig und automatisch für alle Kunden mit aktueller BahnCard, die über dieses Sammelprogramm erzielten Punkte an die DB Fernverkehr GmbH als Betreiber des bahn.bonus-Programms. Kunden, die keine Teilnahme am bahn.bonus-Programm wünschen, können dieser Übermittlung widersprechen. Bei Fahrzeugen, die mit GPS-Ortung ausgerüstet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Positionsbestimmung. Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch die Kunden. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten (§14) oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen.
§ 23 SCHUFA-Klausel / Bonitätsprüfung
Der Anbieter behält sich vor, der SCHUFA Holding AG (SCHUFA) Daten über die Aufnahme und Beendigung des Kundenvertrages zu übermitteln und von der SCHUFA bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftsdatei Auskünfte über den Kunden zu erhalten. Der Anbieter behält sich bei negativer Auskunft vor, Kaution vor Leistungserbringung zu erheben oder keinen Kundenvertrag einzugehen. Unabhängig davon wird der Anbieter der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtver-tragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bun-desdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessenten zulässig ist.
§ 24 Vertragswidriges Verhalten
Bei folgenden vom Kunden zu vertretenden Tatbeständen kann der Anbieter für den ihm zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwand eine Kostenpauschale bis in Höhe von 250,- EUR erheben, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist: Fahrten ohne Buchung; unberechtigte Weitergabe der Kundenkarte und/oder der PIN; Überlassen des Fahrzeuges an Nichtberechtigte; um mehr als 24 Stunden verzögerte Fahrzeugrückgabe, missbräuchliche Benutzung von Tankkarten.
§ 25 Sonstige Bestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechts-unwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Kundenvertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag wird als Gerichtsstand der Sitz der DB Rent GmbH vereinbart, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichts-stand im Inland hat, oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand: 01.04.2010
Allgemeine Geschäftsbedingungen DB Rent Kurzzeitmiete Kraftfahrzeuge
Dateiformat: PDF
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